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Häufig gestellte Fragen

Rahmenbedingungen

Nein, der Einsatz als Jesuit Volunteer dauert 12 Monate. Wir erachten diesen Zeitraum als sinnvoll, da so dem Freiwilligen ermöglicht wird, ganz in dem Projekt anzukommen, sich einzuarbeiten und sich auch längerfristig einzubringen. Andererseits ist diese Zeitspanne auch für unsere Projektpartner von Vorteil, damit sie bestmöglich von dem Einsatz des Freiwilligen profitieren können.

Unter bestimmten Bedingungen ist das für Berufstätige möglich, für Abiturienten leider nicht.

Das kommt darauf an, wie lange du noch minderjährig bist. Wenn du im Laufe der Vorbereitungszeit 18 Jahre alt wirst, ist das unproblematisch. Eine Voraussetzung, um an unserem Programm teilzunehmen, ist aber, dass du zum Zeitpunkt der Ausreise (spätestens am 1. September) volljährig bist.

Für alle Freiwilligen, die durch weltwärts (bis 28 Jahre) bzw. IJFD (bis 26 Jahre) gefördert werden, sowie für Freiwillige aus Österreich bis 26 Jahren übernehmen wir die Reisekosten und sorgen am Einsatzort für Unterkunft, Verpflegung, Versicherung und ein ortsangepasstes Taschengeld. Sie beteiligen sich an den Kosten eines Teils der Organisation (z.B. Visum, Sprachkurse). Die Einsatzstellen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind durch den IJFD anerkannt und gefördert. Unsere weltwärts-Einsatzstellen befinden sich vorwiegend in den Ländern des globalen Südens sowie in europäischen Ländern, die nicht zur EU gehören.

Alle deutschen Freiwilligen ohne Förderung, Freiwillige aus Österreich über 26 Jahren sowie Freiwillige aus der Schweiz tragen die Fahrtkosten zu allen Seminaren, die Reisekosten zur Einsatzstelle, die Lebenshaltungskosten vor Ort sowie die Kosten für die Auslandskrankenversicherung, das Visum und die Sprachkurse.

Die Kosten für die Vor- und Nachbereitungsseminare sowie die Begleitung während der Vorbereitung / des Einsatzes übernehmen wir als Entsendeorganisation für alle Freiwillige

In den Förderrichtlinien zum "weltwärts"-Programm und zum "IJFD" ist die Weiterzahlung des Kindergeldes geregelt. In anderen Einsatzstellen wird im Einzelfall entschieden. Die notwendigen Bestätigungen dazu stellen wir aus. Ob Familienbeihilfe (in Österreich) oder Kinderzulagen (in der Schweiz) weiterbezahlt wird/werden, ist mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Nein, wir haben keine solche Regelung. Allerdings möchten wir, dass unsere Freiwilligen schon vor Ausreise einen Unterstützerkreis aufbauen sowie einen Flyer erstellen. Der Unterstützerkreis besteht aus interessierten Menschen, die den Einsatz der Freiwilligen mitverfolgen und sowohl sie als auch das Freiwilligenprogramm und weitere Begegnungsprojekte auch – aber nicht nur – finanziell unterstützen. 

Nein, unser Freiwilligendienst steht grundsätzlich allen Religionen und Konfessionen offen. Da viele unserer Einsatzstellen sich aber in jesuitischen oder mit den Jesuiten eng verbundenen Einrichtungen befinden, ist das Arbeitsumfeld natürlich christlich geprägt. Auch in der Vorbereitung legen wir Wert auf Offenheit für (ignatianische) Spiritualität.

Ja. Bei der Vergabe der Studienplätze wird die Freiwilligendienstzeit angerechnet. Du bekommst von uns eine Bestätigung dazu.

Ja, diese Möglichkeit besteht bei uns. Sprich uns doch einfach bei deinem Informationsgespräch darauf an.

Im Einsatz

Beim Orientierungsseminar sowie einem Online-Seminar lernst du die verschiedenen Einsatzstellen kennen und kannst zwei Wünsche äußern. Das JV-Team wählt gemeinsam mit den Projektpartnern unter Berücksichtigung deiner Wünsche eine Einsatzstelle aus. Die Mitteilung darüber erhältst du Anfang März.

Anfang März teilen wir dir mit, in welche Einsatzstelle zu kommst.

Das können wir dir leider nicht garantieren. Es kann aber durchaus sein, dass wir eine Stelle haben, an der wir dich entsprechend einsetzen können.

Unsere Jesuit Volunteers sind auf sehr unterschiedliche Art und Weise untergebracht, jedoch immer unter Wahrung eines einfachen und nachhaltigen Lebensstils. Was das vor Ort konkret bedeutet kann von Einsatzstelle zu Einsatzstelle variieren. Manche JVs werden Teil einer Jesuitenkommunität, andere wohnen mit ihren Mitfreiwilligen in einer Wohngemeinschaft oder in einem Schwestern-Wohnheim.

Als Jesuit Volunteer wirst du von uns umfassend krankenversichert. Im Krankheitsfall musst du die Kosten der Behandlung auslegen, sie werden dir aber nach Vorlage der Rechnungen erstattet. Falls Vorerkrankungen und chronische gesundheitliche Einschränkungen bestehen, müssen wir dies zeitnah erfahren, um den Versicherungsschutz dementsprechend anzupassen. 

Keine Panik – sowas kann passieren! Wir, das Team der Jesuit Volunteers, sind für dich erreichbar und begleiten dich auch durch schwierigere Phasen deines Einsatzes. Auch unsere Projektpartner und Mentoren vor Ort unterstützen dich.

Ja, das können sie. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass man sich selbst die Eingewöhnung vor Ort dadurch erleichtert, wenn man nicht zu früh im Einsatz schon Besuch bekommt. Deshalb haben wir die Regel formuliert, dass unsere Freiwilligen ihren ersten Besuch erst nach Ablauf der ersten sechs Monate ihres Einsatzes empfangen sollen.