Recht auf Freiwilligendienst
Ein neues Gutachten der Bertelsmann Stiftung belegt eindeutig die rechtliche Machbarkeit eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst: Der Bund kann nicht nur für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), sondern auch für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie für internationale Freiwilligendienste eine gesetzliche Grundlage schaffen.
Somit könnte jedem jungen Menschen, der sich in einem solchen Jahr engagieren möchte, eine Einsatzstelle gewährleistet werden, entweder in Deutschland oder weltweit. Dies ermöglicht eine „Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit“ – ohne Zwang, aber mit klarer politischer Förderung.
Angesichts wiederholter Debatten über die Einführung einer Dienstpflicht für junge Menschen sendet das Gutachten ein starkes Signal: Der freiwillige Einsatz junger Menschen für die Gesellschaft kann deutlich gestärkt werden – durch einen gesicherten Zugang und finanzielle Absicherung, nicht durch Verpflichtung. Dabei ist das Engagementpotenzial längst vorhanden: Studien zeigen, dass junge Menschen sich engagieren wollen, aber oft an mangelnden Plätzen und Finanzierung scheitern.
Bislang war unklar, ob der Bund für Formate wie FSJ oder FÖJ rechtlich zuständig ist, da hier die Länder eine besondere Rolle haben und die Bundesförderung auf die pädagogische Begleitung beschränkt war. Das Gutachten zeigt, dass ein Bundesgesetz ausreicht, um alle Formate – BFD, FSJ, FÖJ, IJFD – gleichwertig zu fördern. Eine Grundgesetzänderung ist dafür nicht erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die Einrichtung einer Bundesverwaltung – als Eigen- oder Auftragsverwaltung. Zugleich bleibt die föderale Struktur erhalten: Länder können weiterhin eigene Programme auflegen, und die bewährte zivilgesellschaftliche Verankerung der Dienste bleibt unangetastet.
Mit der neuen Bundesregierung und einer neuen Ministerin im erweiterten Familien- und Bildungsministerium bietet sich jetzt die Chance, Freiwilligendienste strukturell in der Bildungslandschaft zu verankern – rechtlich abgesichert, finanziell unterlegt und für alle zugänglich. Der rechtliche Weg ist bereitet – es braucht nur einen entsprechenden politischen Willen.
Weitere Infos unter https://www.rechtauffreiwilligendienst.de/.
